Deutschland verfügt über einen sehr hohen allgemeinen Tiergesundheitsstatus, der durch Rechtsvorschriften und die Veterinärverwaltung, aber auch durch das verantwortungsbewusste Handeln der Tierhalter und der von ihnen beauftragten Tierärzte sichergestellt wird. Da Tierseuchen nicht an den Landesgrenzen halt machen, arbeitet das zuständige Bundesministerium ständig mit den Veterinärbehörden anderer Staaten zusammen und unterstützt die Ziele und Maßnahmen der EU-Tiergesundheitsstrategie.
Deutschland ist gemäß den Normen des Internationalen Tiergesundheitskodex des Internationalen Tierseuchenamtes O.I.E. frei von:
• Brucellose der Rinder
• Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis (IBR)
• Kontagiöser Boviner Pleuropneumonie
• Leukose der Rinder
• Maul- und Klauenseuche
• Rinderpest
• Stomatitis vesicularis
• Tuberkulose der Rinder
In Deutschland existiert ein von der Europäischen Union anerkanntes Programm zur Tilgung der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis (IBR) bzw. des Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV-1).
Deutschland ist gemäß dem Internationalen Tierseuchenkodex des Internationalen Tierseuchenamtes O.I.E. ein Land mit vernachlässigbarem Risiko in Bezug auf Bovine Spongioforme Enzephalopathie (BSE).
Die Überwachung und Aufrechterhaltung dieses Gesundheitstatus wird durch das lückenlose System der Veterinärverwaltung auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gewährleistet
Tierschutz
Die Veterinärfachverwaltung sorgt für die Erfüllung der besonderen Vorschriften zum Schutze des Lebens und Wohlbefindens der Tiere. Sie überwacht insbesondere den Tierhandel, die Tiertransporte und die Tierhaltungen.
Näheres zum aktuellen Gesundheitsstatus erfahren Sie telefonisch unter +49 (0)561 – 510890 oder per E-Mail.